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   ArbG Verden, 25.04.1990 - 1 BV 1/90   

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https://dejure.org/1990,10644
ArbG Verden, 25.04.1990 - 1 BV 1/90 (https://dejure.org/1990,10644)
ArbG Verden, Entscheidung vom 25.04.1990 - 1 BV 1/90 (https://dejure.org/1990,10644)
ArbG Verden, Entscheidung vom 25. April 1990 - 1 BV 1/90 (https://dejure.org/1990,10644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 5 GG; § 74 Abs. 2 S. 2 BetrVG; § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG
    Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber, es zu unterlassen, die durch die Arbeit des Betriebsrates entstehenden Kosten in Betriebsversammlungen bekannt zu machen.; Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens; Herabsetzung des Ansehens des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber, es zu unterlassen, die durch die Arbeit des Betriebsrates entstehenden Kosten in Betriebsversammlungen bekannt zu machen.; Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens; Herabsetzung des Ansehens des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1626
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Verden, 14.04.1989 - 1 BV 5/89
    Auszug aus ArbG Verden, 25.04.1990 - 1 BV 1/90
    Die Antragsgegnerin hat in ihrem Betrieb den Aushang vom 08.06.1988 (Bl. 25 d. A. 1 BV 5/89 des Arbeitsgerichts Verden) gemacht, in dem es unter anderem heißt:.

    Am 09.01.1989 machte die Antragsgegnerin am Schwarzen Brett den Aushang über "Fehlzeiten des Betriebsrates in der Fertigung" für das Kalenderjahr 1988 (Bl. 7 d. A. 1 BV 5/89), in dem getrennt für jedes einzelne Betriebsratsmitglied die Zahl der gesamten Fehlstunden genannt ist, diese aufgeschlüsselt mit der konkreten Stundenzahl der Fehlzeiten infolge Krankheiten und sonstige Fehlzeiten, Betriebsratstätigkeiten und -sitzungen, Lehrgänge, ferner ist die Prozentzahl der tatsächlichen Arbeitszeit für jedes einzelne Betriebsratsmitglied genannt.

    Daraufhin ist der Antragsgegnerin in dem Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht Verden 1 BV 5/89 durch Beschluß vom 14.04.1989 untersagt worden, Fehlzeiten des Betriebsrates durch Herausgabe schriftlicher Informationsmitteilung oder durch Aushang am Schwarzen Brett bekanntzumachen.

    Die Antragsgegnerin hat mit ihrem Aushang im Betrieb vom 08.06.1988 (Bl. 25 d. A. 1 BV 5/89 des Arbeitsgerichts Verden) die Gesamtkosten des Betriebsrates bisher im Jahr 1988 mit ca. 35.000,00 DM beziffert.

    Die Antragsgegnerin hat dann mit ihrem am 09.01.1989 am Schwarzen Brett gemachten Aushang über "Fehlzeiten des Betriebsrates in der Fertigung" (Bl. 7 d. A. 1 BV 5/89 des Arbeitsgerichts Verden) für jedes einzelne Betriebsratsmitglied für das Kalenderjahr 1988 die Fehlzeiten konkret aufgeschlüsselt und ausgeführt, die geschätzten Kosten des Betriebsrates für das Jahr 1988 betrügen 70.000,00 DM, was z. B. rund 450, 00 DM mehr Weihnachtsgeld für jeden Mitarbeiter wären.

    1 BV 1/89, 1 BV 5/89 = 3 TaBV 38/89 LAG Niedersachsen,.

    Das verdeutlicht das bereits im Vorverfahren der Beteiligten vor dem Arbeitsgericht Verden 1 BV 5/89 abgehandelte Antwortschreiben der Antragsgegnerin vom 23.06.1988, mit dem sie das vom Antragsteller mit Schreiben vom 20.06.1988 geltend gemachte Begehren, solche Veröffentlichungen nicht zu wiederholen, abgelehnt hat.

  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus ArbG Verden, 25.04.1990 - 1 BV 1/90
    Zwar setzt die Norm des § 74 Abs. 2 BetrVG der Freiheit der Meinungsäußerung Schranken, jedoch muß die Norm ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.1976, DB 1976, 1485 f [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73]).
  • ArbG Mönchengladbach, 27.07.1989 - 1 BV 17/89
    Auszug aus ArbG Verden, 25.04.1990 - 1 BV 1/90
    2 BV 6/89, 1 BV 7/89, 1 BV 9/89, 1 BV 17/89, 2 BV 18/89,.
  • ArbG Verden, 01.08.1989 - 2 BV 24/89
    Auszug aus ArbG Verden, 25.04.1990 - 1 BV 1/90
    2 BV 24/89 = 8 TaBV 81/89 LAG Niedersachsen, 2 BV 26/89 =.
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